Die Betrieb-und Personalräte sprachen sich einstimmig für einen einheitlichen Glücksspielstaatsvertrag in einem Glücksspielmonopol in Deutschland aus.
Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken ging in seinem Referat auf das Glücksspielrecht in Deutschland ein. Er ging auch auf die Auswirkungen ein, die aus Sicht des Bundesarbeitskreises Spielbanken zu befürchten sind, wenn neben dem Glücksspielstaatsvertrag für 15 Bundesländer ein Sonderweg in Schleswig-Holstein gegangen wird.
„Es ist nicht zu verstehen, dass auch noch vor der Landtagswahl am 06.05.2012 bereits Lizenzen für Sportwetten vergeben werden, obwohl nach Prognosen damit zu rechnen ist, dass die Wahl zu einer anderen Landesregierung führen wird“, so Stracke.
Hans-Jörn Arp, stellvertretende Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag von Schleswig-Holstein erläuterte den Betriebsräten, wieso die CDU gemeinsam mit der FDP glaubt, dass ausschließlich das Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein und nicht der Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer dem Europarecht entsprechen würde. In einer engagierten Diskussion machten die Betriebsräte deutlich, dass sie dies aus ihrer Sicht so nicht einschätzen und forderten den Politiker auf, sich dafür einzusetzen, dass das Land Schleswig-Holstein dem Glücksspielstaatsvertrag beitritt.
Rechtsanwalt Martin Reekmann, Geschäftsführender Vorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken in Deutschland e.V.(BupriS) ging in seinem Referat auf die Situation der privaten Spielbanken in Deutschland ein und nannte insbesondere die Einschränkungen durch den Glücksspielstaatsvertrag, die Nichtraucherschutzgesetze, das gewerbliche Automatenspiel und das Internetglücksspielverbot als die wesentlichen Auswirkungen auf die negative Entwicklungen bei den Spielbanken seit 2008. „Der Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt auch weiterhin Glücksspiele im Internet ab“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken .
„Wir begrüßen ausdrücklich die Forderung des Bundesverbandes privater Spielbanken (BupriS) , dass Konzessionierte Spielbanken in Deutschland nur noch zugelassen werden dürfen, wenn sie ein klassisches Spiel anbieten“, so Jaguttis.
Rechtsanwalt Hajo Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Oldenburg referierte über aktuelle Rechtsprechung aus dem Arbeits-und Sozialrecht und über aktuelle anstehende Rechtstreitigkeiten in der Spielbankenbranche.
Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken traf sich mit dem Finanzminister von Schleswig-Holstein, Herrn Rainer Wiegard zu einem Informationsaustausch zu den Themen Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein. Ein weiteres Thema war der beabsichtigte Verkauf der Spielbanken an private Betreiber.
Das Bieterverfahren wurde vorzeitig gestoppt und soll zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. „Wir fordern vom Land vor einem weiteren Bieterverfahren die Einbindung der Betriebsräte und von ver.di“, so Bernhard Stracke.
Ein Besuch in der Spielbank Kiel rundete die Veranstaltung ab. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten einer Einladung der Spielbank.
Mainz, 06.05.2012
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de
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